EVA GmbH EXPRESS Versicherungsagentur

Herzlich Willkommen


Sie betreten die Internetpräsenz der Express Versicherungsagentur. Neben den allgemeinen Versicherungen, die jeder braucht, wie zum Beispiel Privat- und Geschäfthaftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und Kfz-Haftpflichtversicherungen, sind wir die Spezialisten für Zollkennzeichen bzw. Ausfuhrdoppelkarten und Kurzzeitkennzeichen.

Mit der neuen Prozedur für die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Inland haben sich einige Dinge geändert. Das EVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigung) ermöglicht ihnen eine schnellere Anmeldung ihres Fahrzeugs bei den Zulassungsstellen. Unsere Kunden sind nun in der Lage diese Aufgabe am eigenen Rechner über das Internet zu bewerkstelligen.



Wie können wir Ihnen helfen?

Als erfahrener Versicherungsvermittler ist es unser Ziel, Ihnen attraktive Produkte und unkomplizierten Versicherungsschutz zu bieten. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit rund um die Versicherung und im speziellen alle Versicherungen rund um Verkehrsmittel, haben wir uns als Spezialisten für Zollkennzeichen bzw. Ausfuhrdoppelkarten und Kurzzeitkennzeichen profiliert. Sie erhalten bei uns das ganze Repertoire an hoch professionellem Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug im internationalen Fahrverkehr.

Ob Privatperson oder Gewerbetreibender - wir versichern Ihr Fahrzeug zuverlässig kurz- und/oder langfristig bei allen Fahrten ins Ausland.

 

Ausfuhrkennzeichen Rot

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Kurzzeitkennzeichen RotInternationale Kurzzeit-Zulassungen“ mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate betragen. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes (aus diesem Grund fahren z. B. in und um Paris Fahrzeuge mit „abgelaufener“ Nummer, da dort dann nur eine neue Versicherung für ein Jahr beantragt wird).

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Kurzzeitkennzeichen Gelb

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Kurzzeitkennzeichen Gelb

„Kurzzeitkennzeichen“ sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen.

Aktualisiert (Mittwoch, den 22. Dezember 2010 um 00:48 Uhr)

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